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Entschieden gegen Korruption
Korruption ist weder mit den SBK Werten, noch mit den rechtlichen Grundsätzen in der Bundesrepublik Deutschland vereinbar. Sie fügt unserer Gesellschaft erheblichen Schaden zu. Als Krankenkasse nehmen wir eine besondere Vertrauensstellung ein. Der Rechtsverstoß eines Einzelnen kann das in uns gesetzte Vertrauen schädigen.

Dennoch haben Sie einen möglichen Verstoß festgestellt wie zum Beispiel:
  • unzulässige Verhaltensweisen wie Vorteilsgewährung oder Vorteilsannahme
  • Annahme von Geschenken oder unangemessenen Einladungen
  • Bestechung oder Bestechlichkeit sowie unzulässiges Sponsoring  

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